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Konferenz - Programm: 2009
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Bedingungen für die Anmeldung zur Konferenz im Jahr 2009 (Besucher)

Stand: 13. September 2009

Vertragspartner:
Vertragspartner (Veranstalter) für eine Teilnahme an der Konferenz als Besucher ist die Firma SBG|28 GmbH, Burgauer Straße 98, D-81929 München, vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Anita Hinnenberg, registriert beim Amtsgericht München (HR B 169409), Ust.-IdNr. DE255665578 (weitere Informationen siehe Impressum).

Anmeldung:
Die Anmeldung muss schriftlich (durch das Ausfüllen eines Telefax- oder  Online-Formulars) erfolgen. An die Anmeldung ist der Teilnehmer 10 Tage ab Zugang der verbindlichen Anmeldung beim Veranstalter gebunden. Bei einer Online-Anmeldung mit Zahlungsweise nach Rechnungserhalt muss der Teilnehmer den (formlosen) Eingangshinweis der Anmeldungsdaten per E-Mail noch einmal verbindlich bestätigen. Jede verbindliche Anmeldung wird vom Veranstalter umgehend geprüft und bei Annahme schriftlich bestätigt. Auch die Rechnung gilt als verbindliche Teilnahme-Bestätigung. Bei einer Online-Anmeldungen erhält der Teilnehmer vorab eine Teilnahme-Bestätigung als PDF-Dokument per E-Mail.

Rechnung:
Die Rechnung über Teilnahmegebühren erhalten die Teilnehmer (nach verbindlicher Anmeldung) per Post. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 30 Tagen zur Zahlung fällig. Sollte auf Veranlassung des Teilnehmers eine Rechnung umgeschrieben werden müssen (beispielsweise wegen Änderungen der Rechnungsanschrift oder nachträglicher Angabe einer Bestellnummer), so wird hierfür eine gesonderte Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20,00 Euro zzgl. Umsatzsteuer erhoben.

Eintrittskarten:
Sofern der Veranstalter für den Besuch der Konferenz Eintrittskarten ausgibt, so werden diese rechtzeitig vor der Veranstaltung per Post versandt oder am Veranstaltungsort hinterlegt. Die Vorlage der Eintrittskarte berechtigt deren Inhaber zur Teilnahme an der Konferenz. Bei einem Verlust der Eintrittskarte wird diese durch eine Kopie der Rechnung oder die Teilnahme-Bestätigung ersetzt.

Absage durch den Teilnehmer:
Eine kostenfreie Stornierung der Teilnahme an der Konferenz im Jahr 2009 ist grundsätzlich ausgeschlossen. Je nach Zeitpunkt der Stornierung fallen folgende Kosten an:

  • Bei einer Stornierung der Teilnahme bis einschließlich 25. September 2009 werden pro Teilnehmer Stornogebühren in Höhe von 25 Prozent vom Teilnahmepreis fällig.
  • Bei einer Stornierung der Teilnahme ab dem 26. September 2009 werden pro Teilnehmer Stornogebühren in Höhe von 50 Prozent vom Teilnahmepreis fällig.
  • Bei einer Stornierung der Teilnahme ab dem 10. Oktober 2009 werden pro Teilnehmer Stornogebühren in Höhe von 75 Prozent vom Teilnahmepreis fällig.
  • Bei einer Stornierung der Teilnahme ab dem 24. Oktober 2009 werden pro Teilnehmer Stornogebühren in Höhe von 90 Prozent vom Teilnahmepreis fällig.

Bei einer Stornierung der Teilnahme wegen Unfall, Krankheit oder Todesfall des Teilnehmers oder naher Angehöriger sowie bei schweren Schäden am Eigentum des Teilnehmers fallen folgende Kosten an:

  • Bei einer Stornierung der Teilnahme bis einschließlich 23. Oktober 2009 fallen für den betreffenden Teilnehmer keine Stornogebühren an.
  • Bei einer Stornierung der Teilnahme ab dem 24. Oktober 2009 werden für den betreffenden Teilnehmer Stornogebühren in Höhe von 50 Prozent vom Teilnahmepreis fällig.

Der Veranstalter ist berechtigt, juristisch allgemein anerkannte Nachweise für das Vorliegen der oben genannten Gründe anzufordern und einzusehen (z.B. ärztliches Attest, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung oder polizeiliches Protokoll).

Falls bei einer Anmeldung von zwei oder mehr Teilnehmern die Anmeldung des 1. Teilnehmers storniert wird, so gilt für den nächstfolgenden Teilnehmer der reguläre Teilnahmepreis für den 1. Teilnehmer. In diesem Fall wird die Stornogebühr für den Nicht-Teilnehmer auf Basis des Preises für den 2. Teilnehmer berechnet.

Die Teilnehmer erhalten zu jeder Stornierung eine entsprechende Gutschrift. Etwaige bereits geleistete Überzahlungen werden erstattet.

Jede Stornierung von Teilnehmern muss in schriftlicher Form erfolgen; es gilt das Datum des Poststempels plus 2 Werktage bei Post- bzw. das Sendedatum bei Telefax-Sendungen. Eine Stornierung per E-Mail gilt ausdrücklich so lange als unwirksam, bis sie vom Veranstalter in schriftlicher Form rückbestätigt wird (für dieses Erfordernis ist der Erhalt einer vom Mail-System angeforderten Lesebestätigung nicht ausreichend).

Teilnehmer-Vertretung:
Eine Vertretung angemeldeter Teilnehmer ist jederzeit und ohne Zustimmung des Veranstalters möglich. Die Mitteilung hierüber an den Veranstalter sollte zum nächstmöglichen Zeitpunkt erfolgen.

Programm-Änderungen:
Inhaltliche Programm-Änderungen der Konferenz aus wichtigem Grund behält sich der Veranstalter zu jeder Zeit ausdrücklich vor.

Ablauf-Änderungen / Abbruch:
Bei Ablauf- oder Programm-Änderungen, Absage oder Abbruch der Veranstaltung aus Gründen höherer Gewalt (z.B. Streik, terroristische Attacke, extreme Witterung, Schweinegrippe), erfolgt keine Rückgewähr von Teilnahmegebühren oder Anerkennung von Regress-Ansprüchen durch den Veranstalter.

Absage durch den Veranstalter:
Bei einer Absage der Konferenz aus Gründen die der Veranstalter zu verantworten hat, erhält der Teilnehmer eine Gutschrift für bereits berechnete Teilnahmegebühren. Etwaige bereits geleistete Überzahlungen werden erstattet. Damit sind alle Ansprüche des Teilnehmers gegen den Veranstalter vollumfänglich abgegolten.

München, den 13.09.2009

SBG|28 Service- und Beratungsgesellschaft mbH

>> Anmeldebedingungen als PDF-Dokument

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